Hygienekonzept

Hygienekonzept

Vertrauen Sie dem Hygienekonzept der ADTV-Tanzschule Ingrid.

Neben umfangreichen Lüftungen unserer Säle und des Thekenbereichs, verwenden wir Raumfilteranlagen, die die Luft zu 99,9% von Viren, Bakterien und Pilzen reinigen.

 
 

Informationen zu unseren Raumluftfilteranlagen bekommen Sie auf dem Link: https://stamboli.de/

 

 

Hygienekonzept-Corona für ADTV-Tanzschulen

 

INHALT

  1. Persönliche Hygiene
  2. Raumhygiene
  3. Hygiene im Sanitärbereich
  4. Wegeführung
  5. Meldepflicht
  6. Allgemeines

VORBEMERKUNG

Alle Tanzschulen verfügen über einen Hygieneplan-Corona, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Kursteilnehmenden und alle weitere Beteiligten beizutragen.

Der vorliegende Hygieneplan-Corona dient somit Tanzlehrenden und Tanzschülerinnen und Tanzschülern als Grundlage zu einem reibungslosen Unterricht. Die Tanzlehrenden gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Tanzschülerinnen und Tanzschüler die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

Alle Beschäftigten der Tanzschulen, sowie alle weiteren dort arbeitenden Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.

Über die Hygienemaßnahmen sind das Personal, die Tanzschülerinnen und Tanzschüler und die Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise zu unterrichten.

1. PERSÖNLICHE HYGIENE:

Das neuartige Corona Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der
Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene

• Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.

• Mindestens 1,50 m Abstand halten
• Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren,

d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
• Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

• Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten Tanzsaals) durch

a) Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/)

oder

b) Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de).

• Öffentlich zugänglichem Gegenstand wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen

• Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

• Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen- Bedeckung MNB, community mask oder Behelfsmaske) tragen. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Unterricht ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.

Hinweise zum Umgang mit den Behelfsmasken:

Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind zu beachten:

  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nichtkontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.
    Eine mehrfache Verwendung an einem Tag ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Eine zwischenzeitliche Lagerung erfolgt dabei trocken an der Luft (nicht in geschlossenen Behältern!), sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.

     

    Die Maske sollte nach abschließendem Gebrauch in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

    Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

    2. RAUMHYGIENE:

    Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Tanzschulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden.

    Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.

    Ergänzend dazu gilt:

    Generell nimmt die Infektiosität von Corona Viren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

    In der Tanzschule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

    Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend.

Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
  • Treppen- & Handlaufe,
  • Lichtschalter,
  • Tische, Stühle, Telefone, Kopierer
  • und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B.Computermäuse undTastaturen.

    3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten.Damit sich nicht zu viele Tanzschülerinnen und Tanzschüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss evtl. in einer Kurspause eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Personen (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen. Wickelauflagen sind unmittelbar nach Nutzung zu desinfizieren.

    4. WEGEFU] HRUNG

    Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Tanzschülerinnen und Tanzschüler in die Tanzsäle gelangen. Die Tanzschulen sind aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln. Für räumliche Trennungen kann dies z.B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden erfolgen.

    5. MELDEPFLICHT

    Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Tanzschulen dem Gesundheitsamt zu melden.

    6. ALLGEMEINES
    Der vorliegende „Hygieneplan-Corona für die Tanzschule Ingrid in Warendorf und Telgte wird zeitgleich dem zuständigen Gesundheitsamt zur Kenntnis gegeben.

ADTV Tanzschule Ingrid
Stammhaus Warendorf:
Splieterstraße 61
48231 Warendorf
Telefon: 0 25 81 / 6 15 03 und 12 23
Telefax: 0 25 81 / 6 39 83
E-Mail: info@tanzschule-ingrid.de
www.tanzschule-ingrid.de

 

ADTV Tanzschule Ingrid
Standort Telgte:
Gildeweg 4a
48291 Telgte
Telefon: 0 25 81 / 6 15 03 und 12 23
Telefax: 0 25 81 / 6 39 83
E-Mail: info@tanzschule-ingrid.de
www.tanzschule-ingrid.de